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*die Anfahrt & das Gutachten sind für den Geschädigten kostenlos,
da die Kosten dafür von der gegnerischen Versicherung getragen werden
Unser Unfallgutachten Service ist kostenlos!
Bei einem unverschuldeten Unfall werden alle anfallende Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen.
Ablauf eines Kfz-Gutachtens
Wie gehen Sie nach einem Unfall vor?
1. Schritt
GutachtenPoint anrufen und einen Termin vereinbaren
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Profitieren Sie von unseren 24/7 Service und rufen Sie uns noch am selben Tag an, um einen Termin zu vereinbaren.
2. Schritt
Ihr Schaden wird am Wunschort aufgenommen
3. Schritt
Das Gutachten wird durch unsere Experten erstellt
4. Schritt
Sie erhalten die volle Schadenssumme
Durch unseren ausgezeichneten Prozess wird die Schadenssumme schnell und vollständig an Sie ausgezahlt.
Das sagen unsere Kunden:
Häufig gestellte Fragen
Im folgenden werden die häufig gestellten Fragen für Sie zusammengetragen.
Ein Kfz-Gutachten beinhaltet alle wichtigen Informationen über den vorliegenden Schaden sowie den aktuellen Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert nach dem Unfall).
Ein Kfz-Gutachter nimmt das Fahrzeug genau unter die Lupe und prüft es eingehend auf Defekte, Schäden und sonstige Mängel, die auf den Unfall zurückzuführen sind. Alle Fakten werden exakt beschrieben und entsprechend beurteilt.
Nach Herstellervorgaben werden die Reparaturkosten kalkuliert und der mögliche Reparaturweg bestimmt, denn daraus lässt sich der Gesamtschaden ermitteln.
Zudem deckt ein Kfz-Gutachten auch mögliche Mehr- oder Folgekosten ab, wie die Nutzungsausfallsklasse, den Nutzungsausfallsgeldbetrag und mögliche Ausfallzeiten.
Nach einem Autounfall taucht neben der Frage, wer an dem Verkehrsunfall Schuld trägt, auch schnell die Frage nach der Schadenshöhe auf.
Für die Schäden am Fahrzeug des Unschuldigen in einem Verkehrsunfall besteht das Anrecht auf Schadenersatz durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Durch das Kfz-Gutachten wird die gesamte Schadenshöhe ermittelt und gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht.
Auf den ersten Blick erscheint oft ein Schaden geringer als er tatsächlich ist. Hier hilft der Kfz-Gutachter mit seinem Fachwissen weiter, so dass Sie auch nach einem unverschuldeten Unfall die Schadenssumme in voller Höhe erstatten bekommen.
Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, einen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens zu beauftragen.
Es ist Ihnen völlig frei, einen unabhängigen Experten zu suchen und diesen zu beauftragen. Denn das ist Ihr gutes Recht.
Häufig beauftragt die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers selbst einen Kfz-Gutachter, um die niedrigste Schadenssumme zu erzielen.
Nur ein freier und unabhängiger Kfz-Gutachter kann als fairer und objektiver Experte den Tatbestand bewerten und dabei Ihre Interessen und Rechte als Geschädigter durchsetzen.
Sämtliche Kosten und Reparaturverfahren werden anhand der Herstellervorgaben kalkuliert und nicht nach Vorgaben einer Versicherung oder Partnerwerkstatt.
So sind Sie auf der sicheren Seite.
Der Unterschied zwischen einem Haftpflicht Gutachten und einem Kasko Gutachten liegt darin, wer den Unfall verursacht hat.
Wurde Ihr Fahrzeug beschädigt und Sie tragen keine Schuld an dem Unfall, handelt es sich um ein Haftpflicht Gutachten. Der entstandene Schaden sowie die Kosten für das Gutachten werden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt.
Wurde Ihr Fahrzeug beschädigt und Sie haben den Unfall verursacht, so handelt es sich um ein Kasko Gutachten. In diesem Fall übernimmt Ihre eigene Versicherung die Kosten der gegnerischen Partei. Falls Sie zusätzlich eine freiwillige Kasko Versicherung abgeschlossen haben, werden auch die Kosten des Schadens an Ihrem Fahrzeug übernommen. Um den Umfang des Schadens zu ermitteln, benötigt Ihre Kasko Versicherung ein Kasko Gutachten.
Wenn Sie ein Kasko Gutachten benötigen, sollten Sie zunächst mit Ihrer Versicherung in Kontakt treten und abklären, ob Sie selbstständig einen Kfz-Gutachter beauftragen dürfen. Einige Versicherungen wählen den Sachverständigen nämlich selbst aus.
Wenn möglich, sollten Sie allerdings immer selbst einen Kfz-Gutachter auswählen. So können Sie sicher sein, dass Sie ein neutrales und unabhängiges Gutachten erhalten, wodurch Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen werden.
Vor allem, wenn Sie einen Oldtimer kaufen oder verkaufen möchten, ist es hilfreich, eine Oldtimerbewertung erstellen zu lassen. So können Sie sich einen Überblick über den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs sowie über den erzielbaren Preis machen.
Daneben können Sie die Oldtimer Bewertung auch Ihrer Versicherung, dem Finanzamt oder dem Zoll vorlegen. Auch bei einer Betriebsentnahme ist eine Oldtimerbewertung nützlich. Des Weiteren kann das Gutachten auch bei Ehescheidungen oder Erbschaften herangezogen werden.
Im Rahmen der Oldtimer Bewertung wird ein Gutachten zu einem Oldtimer erstellt. Dieses Gutachten gibt einen Überblick über den aktuellen Marktwert des Fahrzeuges sowie einen möglichen Preis, der bei einem Kauf oder Verkauf erzielt werden kann.
Das Wertgutachten kann dagegen sowohl für neue als auch für alte Fahrzeuge erstellt werden. Genau wie die Oldtimer Bewertung beinhaltet das Wertgutachten Informationen zum aktuellen Marktwert sowie einem möglichen Preis des Fahrzeuges.
Beide Gutachten können neben der Orientierungshilfe bei einem Kauf oder Verkauf auch für die Versicherung, das Finanzamt oder den Zoll verwendet werden. Daneben können die Gutachten bei einer Betriebsentnahme, Ehescheidung oder bei einer Erbschaft vorgelegt werden.
Häufig beauftragt die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers selbst einen Kfz-Gutachter, um die niedrigste Schadenssumme zu erzielen.
Nur ein freier und unabhängiger Kfz-Gutachter kann als fairer und objektiver Experte den Tatbestand bewerten und dabei Ihre Interessen und Rechte als Geschädigter ermöglichen.
Sämtliche Kosten und Reparaturverfahren werden anhand der Herstellervorgaben kalkuliert und nicht nach Vorgaben einer Versicherung oder Partnerwerkstatt.
So sind Sie auf der sicheren Seite.
Wurde Ihr Fahrzeug beschädigt und Sie tragen keine Schuld am Unfall, kommt in der Regel die Kfz-Versicherung der gegnerischen Partei für die Kosten des Kfz-Gutachtens auf. Zudem haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen für die Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. So können Sie darauf vertrauen, dass das Gutachten unabhängig und neutral ist, sodass Sie keinen finanziellen Nachteil zu befürchten habe.
Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, übernimmt Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Erstellung des Gutachtens. Dabei lässt die Gegenpartei das Gutachten erstellen. Ihre Versicherung kann dem Geschädigten zwar einen Sachverständigen empfehlen, die andere Partei hat jedoch das Recht, selbst einen Gutachter auszuwählen.
Wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, den Sie nicht zu verschulden haben, bietet die Versicherung der anderen Partei oftmals einen Kfz-Sachverständigen an. Jedoch könnte Ihnen ein finanzieller Nachteil entstehen, wenn Sie das Angebot annehmen.
Deshalb sollten Sie in diesem Fall immer einen unabhängigen Sachverständigen einschalten. So können Sie sicher sein, dass Sie ein unabhängiges und neutrales Gutachten erhalten werden.
Kontaktieren Sie uns gerne noch heute, und wir helfen Ihnen, die beste Möglichkeit für Sie zu finden! Hier kontaktieren!
Unsere Leistungen
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